StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 590

Blockumfahrung

Zeichen 590-10

Blockumfahrung rechts, links, links

Zeichen 590-11

Blockumfahrung rechts, rechts, rechts
StVO Anlage 3, lfd. Nr.83

Erläuterung

Das Zeichen kündigt eine durch die Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" (Zeichen 209 bis 214) vorgegebene Verkehrsführung an.