StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 466

Weiterführende Bedarfsumleitung
StVO Anlage 3, lfd. Nr.77

Erläuterung

Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt.