RichtzeichenZeichen 466
Weiterführende BedarfsumleitungStVO Anlage 3, lfd. Nr.77
Erläuterung
Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt.