StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 453

Entfernungstafel

Zeichen 453-50

Entfernungstafel auf autobahnähnlich ausgebauten, zweibahnigen Straßen
StVO Anlage 3, lfd. Nr.61

Erläuterung

Die Entfernungstafel gibt Fernziele und die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden unterhalb des waagerechten Striches angegeben.