RichtzeichenZeichen 442
Vorwegweiser für bestimmte VerkehrsartenZeichen 442-10
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - linksweisendZeichen 442-11
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - linksweisendZeichen 442-12
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - linksweisendZeichen 442-13
Radverkehr - linksweisendZeichen 442-14
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr linksweisendZeichen 442-15
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - im Kreisverkehr linksweisendZeichen 442-16
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - im Kreisverkehr linksweisendZeichen 442-17
Radverkehr - im Kreisverkehr linksweisendZeichen 442-20
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - rechtsweisendZeichen 442-21
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - rechtsweisendZeichen 442-22
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - rechtsweisendZeichen 442-23
Radverkehr - rechtsweisendZeichen 442-24
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-25
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-26
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-27
Radverkehr - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-30
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr geradeausweisendZeichen 442-31
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - im Kreisverkehr geradeausweisendZeichen 442-32
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - im Kreisverkehr geradeausweisendZeichen 442-33
Radverkehr - im Kreisverkehr geradeausweisendZeichen 442-50
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - ohne PfeilsymbolZeichen 442-51
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - ohne PfeilsymbolZeichen 442-52
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - ohne PfeilsymbolZeichen 442-53
Radverkehr - ohne PfeilsymbolStVO Anlage 3, lfd. Nr.62
Erläuterung
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten