RichtzeichenZeichen 442
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten![](../assets/signs/Zeichen_442-10.svg)
Zeichen 442-10
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - linksweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-11.svg)
Zeichen 442-11
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - linksweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-12.svg)
Zeichen 442-12
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - linksweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-13.svg)
Zeichen 442-13
Radverkehr - linksweisendZeichen 442-14
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr linksweisendZeichen 442-15
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - im Kreisverkehr linksweisendZeichen 442-16
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - im Kreisverkehr linksweisendZeichen 442-17
Radverkehr - im Kreisverkehr linksweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-20.svg)
Zeichen 442-20
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - rechtsweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-21.svg)
Zeichen 442-21
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - rechtsweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-22.svg)
Zeichen 442-22
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - rechtsweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-23.svg)
Zeichen 442-23
Radverkehr - rechtsweisendZeichen 442-24
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-25
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-26
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-27
Radverkehr - im Kreisverkehr rechtsweisendZeichen 442-30
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - im Kreisverkehr geradeausweisendZeichen 442-31
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - im Kreisverkehr geradeausweisendZeichen 442-32
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - im Kreisverkehr geradeausweisendZeichen 442-33
Radverkehr - im Kreisverkehr geradeausweisend![](../assets/signs/Zeichen_442-50.svg)
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KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t - ohne Pfeilsymbol![](../assets/signs/Zeichen_442-51.svg)
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Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - ohne Pfeilsymbol![](../assets/signs/Zeichen_442-52.svg)
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Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung - ohne Pfeilsymbol![](../assets/signs/Zeichen_442-53.svg)
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Radverkehr - ohne PfeilsymbolStVO Anlage 3, lfd. Nr.62
Erläuterung
Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten