StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 328

Nothalte- und Pannenbucht
StVO Anlage 3, lfd. Nr.15

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur im Notfall oder bei einer Panne in einer Nothalte- und Pannenbucht halten.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
20.00 €Sie hielten unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328).
25.00 €Sie parkten unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328).