StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 327

Tunnel

Zeichen 327-50

Tunnel mit Längenangabe in m

Zeichen 327-51

Tunnel mit Längenangabe in km
StVO Anlage 3, lfd. Nr.14
Ge- oder Verbote
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht benutzen und darf im Tunnel nicht wenden.
2. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
10.00 €Sie benutzten in einem Tunnel (Zeichen 327) nicht das Abblendlicht.
60.00 €Sie missachteten das in einem Tunnel (Zeichen 327) bestehende Wendeverbot.