StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 325.1

Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
StVO Anlage 3, lfd. Nr.12

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
30.00 €Sie fuhren aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) auf die Straße und gefährdeten +) dadurch Andere.
35.00 €Sie fuhren aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) auf die Straße. Es kam zum Unfall.
10.00 €Sie fuhren von einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) auf die Straße, ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
5.00 €Sie behinderten +) als Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) unnötig den Fahrverkehr.
10.00 €Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen.
15.00 €Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein.
15.00 €Sie behinderten +) als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) einen Fußgänger.
40.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.
60.00 €Sie gefährdeten +) als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) einen Fußgänger.
60.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.