StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 315

Parken auf Gehwegen

Zeichen 315-50

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links

Zeichen 315-51

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links Anfang

Zeichen 315-52

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links Ende

Zeichen 315-53

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links Mitte

Zeichen 315-55

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts

Zeichen 315-56

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Anfang

Zeichen 315-57

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Ende

Zeichen 315-58

Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Mitte

Zeichen 315-60

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung links

Zeichen 315-61

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung links Anfang

Zeichen 315-62

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung links Ende

Zeichen 315-63

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung links Mitte

Zeichen 315-65

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts

Zeichen 315-66

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Anfang

Zeichen 315-67

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Ende

Zeichen 315-68

Parken auf Gehwegen - ganz in Fahrtrichtung rechts Mitte

Zeichen 315-70

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung links

Zeichen 315-71

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung links Anfang

Zeichen 315-72

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung links Ende

Zeichen 315-73

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung links Mitte

Zeichen 315-75

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts

Zeichen 315-76

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts Anfang

Zeichen 315-77

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts Ende

Zeichen 315-78

Parken auf Gehwegen - halb quer zur Fahrtrichtung rechts Mitte

Zeichen 315-80

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links

Zeichen 315-81

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Anfang

Zeichen 315-82

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Ende

Zeichen 315-83

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung links Mitte

Zeichen 315-85

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts

Zeichen 315-86

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Anfang

Zeichen 315-87

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Ende

Zeichen 315-88

Parken auf Gehwegen - ganz quer zur Fahrtrichtung rechts Mitte
StVO Anlage 3, lfd. Nr.10

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.
2.
a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein.
b) Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor.
c) Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein.
d) Durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
e) Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
3.
a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten elektrisch betriebener Fahrzeuge beschränkt sein.
b) Durch Zusatzzeichen können elektrisch betriebene Fahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Sind Parkscheinautomaten aufgestellt, kann die Freistellung auch allein am Automaten angegeben sein.
c) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach der Dauer beschränkt sein. Der Nachweis zur Einhaltung der zeitlichen Dauer erfolgt durch Auslegen der Parkscheibe. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn die Parkscheibe gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
4.
a) Durch Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis zugunsten von mit einem Carsharingausweis versehenen Carsharingfahrzeugen beschränkt sein. Eine Beschränkung auf Fahrzeuge nur eines Carsharingunternehmens oder auf bestimmte Carsharingunternehmen ist nach Maßgabe des Carsharinggesetzes zulässig. Die Beschränkung erfolgt durch eine zusätzliche Angabe der entsprechenden Firmenbezeichnung in schwarzer Schrift auf weißem Grund auf einem weiteren Zusatzzeichen. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Carsharingausweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt oder angebracht ist.
b) Durch Zusatzzeichen können Carsharingfahrzeuge von der Verpflichtung zum Parken mit Parkschein oder Parkscheibe freigestellt sein. Sind Parkscheinautomaten aufgestellt, kann die Freistellung auch allein am Automaten angegeben sein.

Erläuterung

1. Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.
2. Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
55.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg.
70.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
80.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere.
100.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg. Es kam zum Unfall.
70.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg.
80.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere.
100.00 €Sie parkten bei zulässigem Gehwegparken (Zeichen 315) in der Einbahnstraße nicht auf dem Gehweg. Es kam zum Unfall.
20.00 €Sie überschritten bei Zeichen <314/315> mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer.
20.00 €Sie parkten bei Zeichen <314/315>, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
20.00 €Sie parkten bei Zeichen <314/315>, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben.
10.00 €Sie parkten bei Zeichen 315 auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war.
20.00 €Sie parkten bei Zeichen 315 länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war.
10.00 €Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat.
20.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Gehweg, der durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat.
10.00 €Sie parkten auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart.
20.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart.
10.00 €Sie parkten auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus.
20.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden auf dem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzzeichen angegebene Zeit hinaus.
10.00 €Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen <314/315>) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
15.00 €Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen <314/315>) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
20.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen <314/315>) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
30.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen <314/315>) mit Zusatzzeichen für "Bewohner mit besonderem Parkausweis" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
55.00 €Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie, mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen (Zeichen <314/315> und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild). Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
55.00 €Sie parkten unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Zeichen <314/315>) mit Zusatzzeichen.
55.00 €Sie parkten unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge (Zeichen <314/315>) mit Zusatzzeichen. Eine Carsharingplakette war nicht deutlich sichtbar angebracht.