StVO-VZ-DB
Richtzeichen

Zeichen 306

Vorfahrtstraße
StVO Anlage 3, lfd. Nr.2

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren.", 206 "Halt. Vorfahrt gewähren." oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße".

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
10.00 €Sie folgten der abknickenden Vorfahrtstraße (Zusatzzeichen zu Zeichen 306), ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
10.00 €Sie parkten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Vorfahrtstraße (Zeichen 306).
15.00 €Sie parkten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) und behinderten +) dadurch Andere.
20.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Vorfahrtsstraße (Zeichen 306).