StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 298

Sperrfläche
StVO Anlage 2, lfd. Nr.72

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
25.00 €Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.
10.00 €Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298).
30.00 €Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).
30.00 €Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298).
30.00 €Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298).
40.00 €Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.
40.00 €Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.