StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 297

Pfeilmarkierungen
StVO Anlage 2, lfd. Nr.70

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).

Erläuterung

Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
150.00 €Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
250.00 €Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgegebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) und gefährdeten +) dadurch Andere.
300.00 €Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgegebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall.
150.00 €Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
10.00 €Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
30.00 €Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
30.00 €Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
30.00 €Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
20.00 €Sie hielten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil.
25.00 €Sie parkten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil.
40.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil.
40.00 €Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall.