StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 297.1

Vorankündigungspfeil

Zeichen 297.1-21

Vorankündigungspfeil - zur Anzeige eines Fahrstreifenendes
StVO Anlage 2, lfd. Nr.71

Erläuterung

Mit dem Vorankündigungspfeil wird eine Fahrstreifenbegrenzung angekündigt oder das Ende eines Fahrstreifens angezeigt. Die Ausführung des Pfeils kann von der gezeigten abweichen.