StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 296

Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
StVO Anlage 2, lfd. Nr.69

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie nicht überfahren oder auf ihr fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht auf der Fahrbahn parken, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.
3. Für Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B ordnet die Markierung an:Fahrzeuge auf dem Fahrstreifen B dürfen die Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
150.00 €Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
150.00 €Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
250.00 €Sie überholten bei unklarer Verkehrslage, missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) und gefährdeten +) dadurch Andere.
300.00 €Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall.
10.00 €Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
30.00 €Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
30.00 €Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
30.00 €Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
10.00 €Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.
20.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.
40.00 €Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall.