Vorschriftzeichen
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
Zeichen 294
HaltlinieStVO Anlage 2, lfd. Nr.67
Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.
BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
10.00 €Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).
70.00 €Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere.
85.00 €Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). Es kam zum Unfall.