StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 293

Fußgängerüberweg
StVO Anlage 2, lfd. Nr.66

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
80.00 €Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte.
80.00 €Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte.
80.00 €Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug.
100.00 €Sie überholten an dem Fußgängerüberweg verbotswidrig ein Fahrzeug und gefährdeten +) dadurch Andere.
120.00 €Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. Es kam zum Unfall.