Vorschriftzeichen
Zeichen 293
FußgängerüberwegStVO Anlage 2, lfd. Nr.66
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten.BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
80.00 €Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte.
80.00 €Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte.
80.00 €Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug.
100.00 €Sie überholten an dem Fußgängerüberweg verbotswidrig ein Fahrzeug und gefährdeten +) dadurch Andere.
120.00 €Sie überholten an dem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug. Es kam zum Unfall.