StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 290.1

Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
StVO Anlage 2, lfd. Nr.64

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
20.00 €Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) die zulässige Höchstparkdauer.
20.00 €Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.
20.00 €Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2), ohne die Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben.
25.00 €Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2).
40.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2).
25.00 €Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/ (Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
40.00 €Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/ (Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
40.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/(Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
50.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/(Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.