StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 286

Eingeschränktes Haltverbot

Zeichen 286-10

Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts

Zeichen 286-11

Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung links

Zeichen 286-20

Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts

Zeichen 286-21

Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links

Zeichen 286-30

Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts

Zeichen 286-31

Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung links
StVO Anlage 2, lfd. Nr.61

Ge- oder Verbot

1. Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben

Erläuterung

Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.
StVO Anlage 2, lfd. Nr.63

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
25.00 €Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286).
40.00 €Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286).
25.00 €Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/ (Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
40.00 €Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/ (Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
40.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/(Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
50.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Haltverbot <(Zeichen 286)/(Zeichen 290.1, 290.2)> mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei" und behinderten +) dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.