StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 273

Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)

Zeichen 273-70

Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes - 70 m
StVO Anlage 2, lfd. Nr.48

Ge- oder Verbot

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder eine Zugmaschine führt, darf den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art nicht unterschreiten. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
25.00 €Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Fahrzeug.