Vorschriftzeichen
Zeichen 273
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes (Unternummer steht jeweils für den Zahlenwert)Zeichen 273-70
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes - 70 mStVO Anlage 2, lfd. Nr.48
Ge- oder Verbot
Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder eine Zugmaschine führt, darf den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art nicht unterschreiten. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen.BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
25.00 €Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Fahrzeug.