StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 267

Verbot der Einfahrt
StVO Anlage 2, lfd. Nr.41

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

Erläuterung

Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.
50.00 €Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
20.00 €Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).
70.00 €Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall.
70.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.