Vorschriftzeichen
Zeichen 266
Tatsächliche LängeZeichen 266-10
Tatsächliche Länge - 10 mStVO Anlage 2, lfd. Nr.40
Ge- oder Verbot
Das Verbot gilt bei Fahrzeugkombinationen für die Gesamtlänge.StVO Anlage 2, lfd. Nr.36 bis 40
Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.Erläuterung
Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.
40.00 €Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen <262/263/264/265/266>).
70.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.