Vorschriftzeichen
Zeichen 265
Tatsächliche HöheZeichen 265-3,8
Tatsächliche Höhe - 3,8 mStVO Anlage 2, lfd. Nr.39
Erläuterung
Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.StVO Anlage 2, lfd. Nr.36 bis 40
Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.Erläuterung
Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.
40.00 €Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen <262/263/264/265/266>).
70.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.
500.00 €Sie beachteten nicht das durch Zeichen <251 mit Zusatzzeichen/265> angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war.