StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 264

Tatsächliche Breite

Zeichen 264-2

Tatsächliche Breite - 2 m

Zeichen 264-2,8

Tatsächliche Breite - 2,8 m
StVO Anlage 2, lfd. Nr.38

Erläuterung

Die tatsächliche Breite gibt das Maß einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel an. Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.

StVO Anlage 2, lfd. Nr.36 bis 40

Ge- oder Verbot

Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.

Erläuterung

Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.
BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.
40.00 €Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen <262/263/264/265/266>).
70.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.