StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 262

Tatsächliche Masse

Zeichen 262-5,5

Tatsächliche Masse - 5,5 t
StVO Anlage 2, lfd. Nr.36

Ge- oder Verbot

Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Fahrzeugkombinationen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.

Erläuterung

Das Zeichen kann in einer Überleitungstafel oder in einer Verschwenkungstafel oder in einer Fahrstreifentafel integriert sein. Dann bezieht sich das Verbot nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den das Verbot angeordnet ist.

StVO Anlage 2, lfd. Nr.36 bis 40

Ge- oder Verbot

Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.

Erläuterung

Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.
BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.
40.00 €Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen <262/263/264/265/266>).
70.00 €Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Verkehrsbereich, der für Sie durch Zeichen <262/263/264/265/266/267> gesperrt war.