StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 244.1

Beginn einer Fahrradstraße
StVO Anlage 2, lfd. Nr.23

Ge- oder Verbot

1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2).
55.00 €Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2).
15.00 €Sie benutzten als Nichtberechtigter *) <einen Radweg (Zeichen 237)/ einen Reitweg (Zeichen 238)/einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241)/eine Fahrradstraße (Zeichen 244.1)/eine Fahrradzone (Zeichen 244.3)>.
40.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.
30.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.
30.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.
80.00 €Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und gefährdeten +) dadurch Andere.
100.00 €Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). Es kam zum Unfall.
70.00 €Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2).
80.00 €Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und gefährdeten +) dadurch Andere.
100.00 €Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). Es kam zum Unfall.
60.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.
140.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Bereich für Radverkehr (Zeichen 244.1 oder 244.3 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.