StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 239

Gehweg
StVO Anlage 2, lfd. Nr.18

Ge- oder Verbot

1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Erläuterung

Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/ 242.1> gesperrt war.
55.00 €Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war.
50.00 €Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/ 242.1> gesperrt war.
50.00 €Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war.
25.00 €Sie befuhren als Radfahrer den <Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/241/242.1> gesperrt war.
55.00 €Sie parkten <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/ auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, der durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war.
15.00 €Sie fuhren <auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2)> mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit.
40.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.
60.00 €Sie gefährdeten +) als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger.
30.00 €Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger.
70.00 €Sie gefährdeten +) als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2>), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger.
60.00 €Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um #D# km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zulässige Geschwindigkeit: #Z# km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): #G# km/h.
100.00 €Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den <Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/ Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war.
100.00 €Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war.
70.00 €Sie parkten <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/ auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone>, der durch Zeichen <239/240/241/242.1> gesperrt war und behinderten +) dadurch Andere.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden <auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/ im Bereich einer Fußgängerzone> der durch Zeichen 239/240/241/ 242.1 **) gesperrt war.