Vorschriftzeichen
Zeichen 229
TaxenstandZeichen 229-10
Taxenstand - Anfang - Aufstellung rechtsZeichen 229-11
Taxenstand - Ende - Aufstellung linksZeichen 229-20
Taxenstand - Ende - Aufstellung rechtsZeichen 229-21
Taxenstand - Anfang - Aufstellung linksZeichen 229-30
Taxenstand - Mitte - Aufstellung rechtsZeichen 229-31
Taxenstand - Mitte - Aufstellung linksStVO Anlage 2, lfd. Nr.15
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.Erläuterung
Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
20.00 €Sie hielten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229).
25.00 €Sie parkten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229).
40.00 €Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229).