StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 224

Haltestelle

Zeichen 224-51

Schulbushaltestelle
StVO Anlage 2, lfd. Nr.14

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.

Erläuterung

Das Zeichen kennzeichnet eine Haltestelle des Linienverkehrs und für Schulbusse. Das Zeichen mit dem Zusatzzeichen "Schulbus" (Angabe der tageszeitlichen Benutzung) auf einer gemeinsamen weißen Trägerfläche kennzeichnet eine Haltestelle nur für Schulbusse.

StVO, §20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
55.00 €Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224).
55.00 €Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich <einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245)>.
70.00 €Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224) und behinderten +) dadurch Andere.
80.00 €Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224) und gefährdeten +) dadurch Andere.
100.00 €Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224). Es kam zum Unfall.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224).
70.00 €Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich <einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245)> und behinderten +) dadurch Andere.
80.00 €Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich <einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245)> und gefährdeten +) dadurch Andere.
100.00 €Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich <einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245)>. Es kam zum Unfall.
70.00 €Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot im Bereich <einer Haltestelle (Zeichen 224)/eines Bussonderfahrstreifens (Zeichen 245)>.