StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 223.3

Seitenstreifen räumen

Zeichen 223.3-50

Seitenstreifen räumen - 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen

Zeichen 223.3-51

Seitenstreifen räumen - 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen

Zeichen 223.3-52

Seitenstreifen räumen - 4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
StVO Anlage 2, lfd. Nr.13

Ge- oder Verbot

Das Zeichen ordnet die Räumung des Seitenstreifens an.

StVO Anlage 2, lfd. Nr.11 bis 13

Erläuterung

Wird das Zeichen 223.1, 223.2 oder 223.3 für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen angeordnet, zeigen die Zeichen die entsprechende Anzahl der Pfeile.