VorschriftzeichenZeichen 223.2
Seitenstreifen nicht mehr befahrenZeichen 223.2-50
Seitenstreifen nicht mehr befahren - 2 Fahrstreifen + SeitenstreifenZeichen 223.2-51
Seitenstreifen nicht mehr befahren - 3 Fahrstreifen + SeitenstreifenZeichen 223.2-52
Seitenstreifen nicht mehr befahren - 4 Fahrstreifen + SeitenstreifenStVO Anlage 2, lfd. Nr.12
Ge- oder Verbot
Das Zeichen hebt die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen auf.
StVO Anlage 2, lfd. Nr.11 bis 13
Erläuterung
Wird das Zeichen 223.1, 223.2 oder 223.3 für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen angeordnet, zeigen die Zeichen die entsprechende Anzahl der Pfeile.