StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 223.2

Seitenstreifen nicht mehr befahren

Zeichen 223.2-50

Seitenstreifen nicht mehr befahren - 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen

Zeichen 223.2-51

Seitenstreifen nicht mehr befahren - 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen

Zeichen 223.2-52

Seitenstreifen nicht mehr befahren - 4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
StVO Anlage 2, lfd. Nr.12

Ge- oder Verbot

Das Zeichen hebt die Freigabe des Seitenstreifens als Fahrstreifen auf.

StVO Anlage 2, lfd. Nr.11 bis 13

Erläuterung

Wird das Zeichen 223.1, 223.2 oder 223.3 für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen angeordnet, zeigen die Zeichen die entsprechende Anzahl der Pfeile.