StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 223.1

Seitenstreifen befahren

Zeichen 223.1-50

Seitenstreifen befahren - 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen

Zeichen 223.1-51

Seitenstreifen befahren - 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen

Zeichen 223.1-52

Seitenstreifen befahren - 4 Fahrstreifen + Seitenstreifen
StVO Anlage 2, lfd. Nr.11

Ge- oder Verbot

Das Zeichen gibt den Seitenstreifen als Fahrstreifen frei; dieser ist wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren.

StVO Anlage 2, lfd. Nr.11 bis 13

Erläuterung

Wird das Zeichen 223.1, 223.2 oder 223.3 für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen angeordnet, zeigen die Zeichen die entsprechende Anzahl der Pfeile.