StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 222

Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei

Zeichen 222-10

Vorgeschriebene Vorbeifahrt - links vorbei
StVO Anlage 2, lfd. Nr.10

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen.

Erläuterung

"Links vorbei" wird entsprechend vorgeschrieben.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
10.00 €Sie missachteten die durch Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt.