StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 220

Einbahnstraße

Zeichen 220-10

Einbahnstraße - linksweisend

Zeichen 220-20

Einbahnstraße - rechtsweisend
StVO Anlage 2, lfd. Nr.9

Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren.

Erläuterung

Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
25.00 €Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
20.00 €Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung.