StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 206

Halt. Vorfahrt gewähren
StVO Anlage 2, lfd. Nr.3

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
25.00 €Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>.
100.00 €Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>.
120.00 €Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>.
10.00 €Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206).
20.00 €Sie hielten näher als 10 Meter vor einem <Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)> und verdeckten dieses.
25.00 €Sie parkten näher als 10 Meter vor einem <Andreaskreuz (Zeichen 201)/ Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)> und verdeckten dieses.
40.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem <Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.) /Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)> und verdeckten dieses.
70.00 €Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) und gefährdeten +) dadurch Andere.
85.00 €Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). Es kam zum Unfall.