StVO-VZ-DB
Vorschriftzeichen

Zeichen 201

Andreaskreuz

Zeichen 201-50

Andreaskreuz - stehend

Zeichen 201-51

Andreaskreuz - stehend mit Blitzpfeil

Zeichen 201-52

Andreaskreuz - liegend

Zeichen 201-53

Andreaskreuz - liegend mit Blitzpfeil
StVO Anlage 2, lfd. Nr.1

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf vor und hinter diesem Zeichen
a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,
b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m
nicht parken.
4. Ein Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils gilt.

Erläuterung

Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, in der Regel unmittelbar davor. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat.

BT-KAT-OWI (Stand 01.09.2023)
20.00 €Sie hielten näher als 10 Meter vor einem <Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)> und verdeckten dieses.
25.00 €Sie parkten näher als 10 Meter vor einem <Andreaskreuz (Zeichen 201)/ Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)> und verdeckten dieses.
40.00 €Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem <Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.) /Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.)> und verdeckten dieses.
80.00 €Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren.